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Forschungsbericht : 1994-1996
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Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wurde in den Vereinigten Staaten ein neues, vereinfachtes Ehenichtigkeitsverfahren aufgebaut. Die Entscheidung erfolgt durch Einzelrichter, die Berufungspflicht des Ehebandverteidigers gegen Entscheidungen des Einzelrichters konnte vom Bischof dispensiert werden. Dies führte zu einem sprunghaften Ansteigen der Ehenichtigkeitsverfahren. Die Entwicklung dieses Verfahrens wurde anhand des 1. Entwurfes und mehrerer amerikanischer einschlägiger Zeitschriften aufgearbeitet und dargestellt.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96